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Zusatzqualifikationen

Ausbildereignung

Durch den Besuch des Unterrichts im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik II (zusätzlicher Wahlunterricht) und Ablegen einer Zusatzprüfung (praktisch und schriftlich) kann die Ausbildereignung nachgewiesen werden. Man erhält somit die von der IHK und Handwerkskammer geforderte Berechtigung, als Ausbilder/in z.B. für Industriemechaniker oder Elektroniker tätig zu sein.



KMK-Fremdsprachenzertifikat in Englisch

Seit 2002 gibt es für die Studierenden die Möglichkeit, sich ihre erworbenen Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren zu lassen. Ein solches (notenunabhängiges) Zertifikat kann u.a. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder Praktikumsplatz nützlich sein.

Die Prüfungen sind vom Kultusministerium anerkannt und orientieren sich am "European Framework of Reference for Language Learning and Teaching". Wenn sie sich bewerben, verfügen sie über ein Zusatzdokument, das in allen Bundesländern sowie europaweit und international verwendet werden kann.

Folgende Kompetenzen werden geprüft:

Die Prüfung kann in Hessen auf drei Niveaustufen abgelegt werden.

An den BSK wird die Stufe 2 geprüft. Der Englischunterricht im Studium bezieht sich auf die Fachsprache.

Weitere Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Landesschulamtes und der Lehrkräfteakademie.

Beispiele für Projektexposés in Englisch

CAD-Zertifikat

Studierende der Fachschule mit dem Schwerpunkt Maschinentechnik können seit 2019 das CAD-Zertifikat "Certified Solid Works Associate" erwerben. Die Kursinhalte sind mit den Unterrichtsinhalten verknüpft und beinhalten beispielsweise die Kontruktionsmethodik mit 3 D-Software und 3 D-Modelierungsverfahren.